Platz- und Spielordnung

P L A T Z – UND S P I E L O R D N U N G der Tennisabteilung des Sportvereins 1926 Langensendelbach 

Im Interesse unserer Mitglieder ist die Befolgung nachstehender Platz- und Spielordnung unerläßlich, um eine optimale Nutzung und Schonung unserer Tennisplätze zu gewährleisten. Der Sportwart, aber auch die anderen Mitglieder der Abteilungsleitung sind von der Mitgliederversammlung beauftragt, die Einhaltung der Platz- und Spielordnung zu überwachen. Sie sind weisungsbefugt. 

I.. P L A T Z O R D N U N G 

1. Der Beginn bzw. der Abschluß der jährlichen Tennis-Saison wird durch den Spielausschuß bekannt gegeben. 

2. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung des SV-Langensendelbach, die ihren 

Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. 

3. Die Tennisplätze dürfen nur in Tennisschuhen ( also nicht mit Schuhen, die grobe Profilsohlen haben wie z.B. 

Joggingschuhe, Fußballschuhe etc. !) betreten werden. 

4. Zuschauer – insbesondere Kleinkinder – und mitgebrachte Haustiere dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht 

innerhalb der Tennisplätze aufhalten. 

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Tennisplätze nach dem Spiel abzuziehen und zu beregnen, d.h. die 

Anlage in einem sauberen und bespielbaren Zustand zu verlassen. Evtl. notwendige zusätzliche Platzpflegemaßnahmen werden durch Aushang am Platz mitgeteilt und sind zu befolgen. 

6. Wenn ein Platz in der Stunde vorher nicht bespielt wurde und die trockene Witterung es erfordert, muß der Platz 

auch vor (!) Spielbeginn beregnet werden. 

7. Ist bei sehr trockener Witterung eine intensive Beregnung erforderlich, so können Mitglieder der Abteilungsleitung 

oder der Platzwart dies von den Spielern verlangen, schlimmsten falls den Platz sperren bzw. den Spielbetrieb einstellen. 

8. Verläßt ein Spieler die Tennisanlage, ohne daß sich andere Spieler auf der Anlage befinden, muß dieser alle 

Zugänge zur Anlage und zum Tennisheim abschließen. 

9. Bei einsetzenden Regenfällen sind die Tennisplätze unverzüglich zu verlassen. Der Spielbetrieb darf erst wieder 

aufgenommen werden, wenn die Plätze entsprechend abgetrocknet sind. 

II. S P I E L O R D N U N G 

1. Jedes Mitglied erhält von der Abteilungsleitung ein Namensschild, mit dem ein Platz für eine Stunde entsprechend 

den Punkten 2. – 13. dieser Spielordnung reserviert werden kann. In dieser reservierten Stunde ist die Zeit enthalten ( m i n d e s t e n s 1 0 M i n u t e n ), die zur Platzpflege (a b z i e h e n , k e h r e n , b e r e g n e n ) benötigt wird. 

2. Zur Reservierung eines Platzes für Einzelspiele müssen die Schilder beider Spielpartner auf der Belegtafel 

für den entsprechenden Platz und Zeitraum hängen. 

3. Zur Reservierung eines Platzes für Doppelspiele müssen mindestens zwei Schilder der vier beteiligten Spielpartner pro Stunde auf der Platzbelegtafel für den entsprechenden Platz und Zeitraum hängen. 

4. Platzreservierungen können maximal drei Tage im voraus vorgenommen werden.. Eventuelle zusätzliche 

Regelungen werden an den Belegtafeln ausgehängt. 

5. Während der Spielzeit müssen die nach Ziffer 2. und 3. erforderlichen Namensschilder hängen bleiben und dürfen 

nicht gleichzeitig zu einer weiteren Platzbelegung im voraus verwendet werden. 

6. Wenn Spieler, die einen Platz ordnungsgemäß belegt haben, 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit nicht anwesend 

sind, erlischt ihre Spielberechtigung. Andere Mitglieder können dann den Platz gem. Ziffer 2. und 3. dieser Spielordnung belegen. 

7. Zur Reservierung eines Platzes für Mannschafts-, Forderungs und Vereinsturnierspiele trifft der Sportwart jeweils 

Sonderregelungen. 

8. Die Namensschilder sind nach Ablauf der Spielzeit von der Platzbelegtafel zu entfernen. Der letzte Spieler eines 

Tages ist verpflichtet, die an diesem Tag hängengebliebenen Namensschilder zu entfernen und auf dem dafür vorgesehenen Raum an der Platzbelegtafel anzubringen. 

9. Eine mögliche Unbespielbarkeit der Plätze verändert nicht die Tagesbelegungen. Der Sportwart kann in solchen 

Fällen und bei großem Andrang Sonderregelungen (Spielzeitverkürzung, Doppelspiele) treffen. 

10. Gäste dürfen nur mit einem Abteilungsmitglied spielen, sofern es der Spielbetrieb erlaubt. Reservierungen für Spiele mit Gästen durch Einhängen eines Gastschildes und des Schildes des Abteilungsmitgliedes sind nur von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr gestattet. 

11. Spiele mit Gästen müssen vor ( ! ) Spielbeginn in das Gästespielbuch eingetragen werden. Die dafür festgelegte 

Gebühr gilt pro angefangener Stunde und beträgt Euro 5,00 pro Platz und Stunde . 

12. Die Reservierung eines Platzes für eine Trainerstunde ist grundsätzlich nur auf dem vom Spielausschuß 

festgelegten Platz zulässig und nur in den dafür freigegebenen Zeiten ( s i e h e M a r k i e r u n g e n a u f d e r B e l e g t a f e l ) möglich und erfolgt durch Einhängen des Trainerschildes. Bei Einzeltraining (ein oder zwei Übende) müssen außer dem Trainerschild während der Trainingsstunde auch die Schilder der Übenden eingehängt sein. Bei Gruppentraining (drei oder mehr Übende) braucht nur das Trainerschild eingehängt zu sein. Falls Gruppentraining nach 17.00 Uhr durchgeführt wird, dürfen die Spieler ihre Schilder nicht für Platzreservierungen am gleichen Abend verwenden. 

13. Es sind nur Trainer zulässig, die durch den Spielausschuß benannt wurden. 

Bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung kann von der Abteilungsleitung ein Spielverbot bis zu 14 Tagen ausgesprochen und durch Anschlag am Schwarzen Brett veröffentlicht werden. Im Wiederholungsfall kann ein Ausschluß aus der Tennisabteilung ( s i e h e a u c h S a t z u n g § 1 0 ) durch die Abteilungsleitung beschlossen werden. 

Neben dieser Platz- und Spielordnung der Tennisabteilung gelten die Satzung, Platz- und Hausordnung des Hauptvereins 

Überarbeitete Fassung gem. Beschluss der Abteilungsleitung. Langensendelbach, März 2004 

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