vor dem „Lockdown Light“ zum 02.11.2020 hat der BTV am 31.10.2020 Regeln zum Tennissport veröffentlicht.
Wichtigste Punkte :
Tennisanlagen und -hallen dürfen weiter geöffnet bleiben
Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind untersagt
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden => in der Regel kein Doppel mehr
Weiterhin gilt auch die Dokumentationspflicht der Anwesenheiten auf der Tennisanlage, bitte unterstützen Sie diese Maßnahme und befüllen Sie die dafür bereit gehaltenen Listen.
Bitte beachten Sie auch die Aushänge zu den Hygiene- und Verhaltensregeln.
der BTV hat am 05.06.2020 seine Hygiene- und Verhaltensregeln aktualisiert.
Wichtigster Punkt dabei ist die Dokumentationspflicht der Anwesenheiten auf der Tennisanlage, bitte unterstützen Sie diese Maßnahme und befüllen Sie die dafür bereit gehaltenen Listen.
Bitte beachten Sie auch die Aushänge zu den Hygiene- und Verhaltensregeln.
mit Lockerung der Corona-Beschränkungen durch die bayerische Staatsregierung am 06.05.2020 und Mitteilung des BTV vom 08.05.2020 dürfen wir unsere Tennisanlage am 11.05.2020 wieder öffnen.
Seit Tagen wird mit Hochdruck an der Aufbereitung der Tennisplätze gearbeitet – freiwillige Helfer dürfen sich dazu gerne mit unserem Platzwart in Verbindung setzen – wir hoffen daher die Plätze zeitnah freigeben zu können.
Die Öffnungen der Tennisanlagen in Bayern stehen aber unter Vorbehalt einer weiteren positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen, wir bitten euch daher dringend die Hygiene- und Verhaltensregeln einzuhalten.
Hier die wichtigsten Stichpunkte :
Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.)
Bei Ausbildung von Krankheitssymptomen darf die Tennisanlage nicht betreten weden
Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum Aufenthalt
Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet.
Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen; Training muss kontaktlos erfolgen
Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt.
Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel etc
Die hier genannten Regeln gelten auch für Kinder, Eltern oder Begleitpersonen von Kindern
Um Infektionsketten zurück verfolgen zu können, muss jeder Spieler sicherstellen, dass bei Bedarf den Behörden Auskunft gegeben werden kann mit wem in den letzten 14 Tagen gespielt wurde.
Bitte beachtet auch :
Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen und im Bedarfsfall aufzusetzen.
Auf der Anlage werden entsprechende Aushänge zu den Auflagen angebracht.
auf Anordnung der bayerischen Staatsregierung sind sämtliche Sportanlagen bis 19. April geschlossen.
Die daher abgesagte Platzinstandsetzung, sowie die verschobene Mitgliederversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, über den wir sie rechtzeitig informieren werden.
Das geplante Fest zur Saisoneröffnung am 18. April muss leider ebenfalls abgesagt werden.
Der BTV plant derzeit die Sommerunde ab 8. Juni zu starten.
Sportliche Grüße und alles Beste für ihre Gesundheit
Ihre Abteilungsleitung
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